Transaktionsanalyse

Psychotherapie- und Beratungsverfahren

Die Transaktionsanalyse (TA) ist ein Therapie- und Beratungskonzept, das Mitte des 20. Jahrhunderts von dem amerikanischen Psychiater und Psychotherapeuten Eric Berne (1910 - 1970) begründet wurde und bis heute weltweit weiterentwickelt wird. 

Sie integriert Ansätze aus der Tiefenpsychologie, Gestalttherapie, systemischen Therapie und Verhaltenstherapie.

Die TA bietet durch ihre vielfältigen Ansätze und Konzepte individuelle Hilfestellung für persönliche Lebensfragen und psychische Beeinträchtigungen und Erkrankungen.

Sie macht innere Prozesse und lebensgeschichtliche Erlebnisse verstehbar und beschreibt und erklärt zwischenmenschliche Kommunikation. Ihre lebensnahen, anschaulichen Konzepte helfen, die eigene Wirklichkeit zu analysieren, zu reflektieren und zu verstehen.

Transaktionsanalytische Beratung und Psychotherapie geschehen aufgrund hoher ethischer Richtlinien in einem Bewusstsein von Würde und persönlicher Verantwortung, sie fördert die Fähigkeit, von dort aus zu handeln. 

Auf dieser Grundlage eröffnen transaktionsanalytische Beratung und Psychotherapie einen geschützten Raum, die eigenen auch einschränkenden und schmerzenden Erfahrungen zu bearbeiten und in die Persönlichkeit zu integrieren.  

Wird transaktionsanalytische Psychotherapie von den Krankenkassen finanziert?


Anders als in unseren deutschsprachigen Nachbarländern Österreich und der Schweiz ist bisher die Kostenübernahme von transaktionsanalytischer Psychotherapie durch Krankenkassen in Deutschland noch nicht anerkannt, sondern ausschließlich auf das tiefenpsychologische, das analytische und das Verhaltenstherapieverfahren beschränkt. Im Einzelfall tragen Krankenkassen einen Teil der Kosten im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.

Für Klienten, die eine Beamtenlaufbahn oder künstlerische Berufe einschlagen wollen, kann sich eine durch die Krankenkassen gedeckte Psychotherapie nachteilig auswirken, da sie in den Personalakten vermerkt wird und bspw. eine Verbeamtung gefährdet sein oder eine Berufsausfallversicherung nicht mehr abgeschlossen werden kann.

Eine privat finanzierte Psychotherapie wird im Gegensatz dazu nicht behördlich erfasst.